In Kroatien hat ein Priester eine Prämie für alle Jungeltern ausgelobt, die ihren Babys althergebrachte Namen geben. Kirchenmann Petar Mikic habe einen entsprechenden Aushang an die Tür seiner Kirche in der Küstenstadt Ploce geheftet, berichtete die Tageszeitung "Jutarnji List". Darauf stehe: "Wer sein Kind nach einem Großvater, einer Großmutter, einem Heiligen benennt, der bekommt am Tag der Taufe 1000 Kuna" (135 Euro). Daneben gibt es eine Liste mit 80 Namensvorschlägen, darunter Ante, Ana, Marija - und auch Petar, des Priesters Vorname.  (Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 05.02.2009)

vertauschte Kinder

(Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 23.10.2007)


daad

(Quelle: "Leipziger Volkszeitung", 21.08.2007)


Schanghai benennt mehr als 300 Straßen um

Schanghai (dpa). Die ostchinesische Metropole Schanghai will ihren verwirrenden Stadtplan übersichtlicher gestalten. In diesem Jahr sollen 372 Straßen umbenannt werden, weil einige Namen teilweise bis zu zehn Mal vorkommen, wie die Tageszeitung Shanghai Daily gestern berichtete. Durch die häufigen Doppelungen komme es immer wieder zu Verwechslungen. „Die doppelten Straßennamen bereiten Anwohnern und Besuchern viele Unannehmlichkeiten“, sagte der Beamte des Stadtplanungsbüros, Liu Bo.
Für die Umbenennungsaktion müssen bis September 36 000 Menschen ihre Personalausweise ändern lassen. 20 000 Adress- und hunderte Straßenschilder müssen erneuert werden. In der Hafenstadt mit 20 Millionen Einwohnern gibt es insgesamt 838 Straßen mit leicht zu verwechselnden Namen. Das Wirrwarr geht auf das Jahr 1958 zurück, als zehn Landkreise der Nachbarprovinz eingemeindet wurden. Seitdem gibt es allein zehn Straßen im Stadtgebiet, die „Yucai“ heißen. Vor allem vor Schulen und Universitäten ist dieser Name oft zu finden. Übersetzt bedeutet er „Gelehrte heranziehen“.
(Quelle: "Leipziger Volkszeitung", 07.06.2006)



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(Quelle: BILD, 24.05.2006)

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Dresden hängt Leipzig und Chemnitz ab


Hamburg/Dresden (dpa/ddp). Dresden gehört zu den zehn geburtenstärksten Städten in Deutschland. Wie das Lifestyle-Magazin „Men’s Health“ gestern vorab berichtete, werden in Dresden je 1000 Einwohner jährlich 9,61 Kinder geboren. Damit liegt die sächsische Landeshauptstadt auf Platz sieben der deutschen Städte mit hoher Geburtenrate. Wiesbaden (10,46), Frankfurt am Main (10,22) und Bonn (10,12) rangieren auf den ersten drei Plätzen.
Leipzig und Chemnitz sind dagegen geburtenschwache Städte. Im Vergleich der 50 größten Städte liegt Leipzig mit 8,56 Geburten je 1000 Einwohner auf Platz 36 und Chemnitz mit 7,2 Geburten pro 1000 Einwohner auf dem vorletzten Platz.
Schlusslicht auf der Liste der 50 größten deutschen Städte ist bei den Geburten Magdeburg. „Wenn die Deutschen aussterben, dann sind die Magdeburger und die Chemnitzer die ersten“, schreibt das Magazin und beruft sich auf aktuelle Zahlen der Einwohnermeldeämter. Pro 1000 Einwohner werden in Magdeburg im Jahr nicht einmal sieben Kinder geboren – nach der Statistik 6,91 Kinder.
Nach Erkenntnissen von Reiner Klingholz, Direktor des Berlin-Instituts für Bevölkerung, schrumpft die deutsche Bevölkerung schneller als erwartet. „In nur zwei Jahren ist die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau um 0,7 Prozent auf 1,36 gefallen“, sagte Klingholz in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus. „Dieser Rückgang mag gering erscheinen, er ist aber, wenn er sich so über Jahre fortsetzt, dramatisch.“
(Quelle: Leipziger Volkszeitung, 14.03.2006)

Saudi heiratet viermal in sechs Monaten


Dschidda/Kairo(dpa). Ein Mann in Saudi-Arabien ist mit einem Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem er innerhalb eines halben Jahres vier Frauen geheiratet hatte. Die Zeitung Arab News berichtete gestern, der Saudi sei Opfer eines Machtkampfes seiner geschiedenen Eltern geworden.
Zuerst habe der Vater darauf bestanden, dass sein Sohn eine Frau aus seiner Verwandtschaft heiratet. Dann zog die Mutter nach, mit einer Braut aus ihrem eigenen Familienclan, die sie dem Sohn präsentierte. Das wollte der Vater nicht auf sich sitzen lassen, der für seinen Sohn prompt eine weitere Verwandte als Drittfrau anschleppte. Die Mutter zwang den entnervten Sohn schließlich zur Ehe mit Frau Nummer Vier, die wieder aus der eigenen Familie stammte. Nach Angaben der Zeitung wird der Sohn jetzt psychologisch betreut. Er soll nun jeden Kontakt zu seinen Eltern oder einer seiner Ehefrauen verweigert haben.
Nach islamischem Recht können Männer in Saudi-Arabien bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben. Ehen zwischen Verwandten – etwa zwischen Cousin und Cousine – sind weit verbreitet.



Benedikt wird beliebt


Frankfurt/Main. (dpa/tlz) Die Papstwahl hat auf der Hitliste der beliebtesten Vornamen Spuren hinterlassen. Viele Eltern entschieden sich für Benedikt. In Frankfurt am Main waren es 45 - damit kam Benedikt auf Platz 24 der 30 beliebtesten Namen.
(Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 13.01.2006)

96 Millionen Chinesen mit Nachnamen Li


Peking (dpa). In Deutschland ist es Müller, in China Li: Etwas 96 Millionen Chinesen tragen den Namen Li und machen ihn damit zum häufigsten Familiennamen. Das entspricht 7,4 Prozent der chinesischen Bevölkerung von rund 1,3 Milliarden Menschen. Laut der gestern vorgestellten Studie der Chinesischen Akademie der Wissenschaften sind die Familiennamen Wang (7,2 Prozent) und Zhang (6,8 Prozent) ebenfalls weit verbreitet.
(Quelle: "Leipziger Volkszeitung", 11.01.2006)

Kinder bei Geburt vertauscht

Bangkok (dpa). Folgenschwere Verwechslung im Krankenhaus: Mehr als zehn Jahre lang haben zwei Kinder in Thailand in der jeweils "falschen" Familie gelebt. Wie thailändische Medien gestern berichteten, bestätigte jetzt ein Gentest, dass der Junge und das Mädchen bei der Geburt am 14. Mai 1995 in einem Provinzkrankenhaus im Süden des Landes vertauscht worden waren. Die entfernt miteinander verwandten Familien leben in zwei Nachbardörfern etwas 660 Kilometer südlich der Hauptstadt Bangkok, die Kinder besuchen die gleiche Schule. "Als wir die Kinder öfters gesehen haben, haben wir unsere Zweifel bekommen", sagte der Vater eines der Kinder der Zeitung Bangkok Post. Die Eltern der Kinder verlangen jetzt von dem Krankenhaus eine Entschädigung von umgerechnet rund 6000 Euro. Das Krankenhaus räumte zwar eine mögliche Verwechslung ein, lehnte allerdings eine Entschädigung ab. Unklar bleibt zudem, ob die beiden Familien ihre Kinder jetzt zurücktauschen wollen.
(Quelle: "Leipziger Volkszeitung", 11.01.2006)

Weiblicher Name für einen Mann

Karlsruhe (dpa/tlz) Über einen besonderen Fall von Transsexualität hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, darf auch nach der Heirat mit einer Frau seinen weiblichen Vornamen behalten. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen diskriminieren nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss beispielsweise transsexuelle Männer, die sich als Frau fühlen und - weil sie homosexuell veranlagt sind - eine Frau heiraten wollen. Solche Männer können einen weiblichen Vornamen annehmen, verloren ihn aber bisher wieder, wenn sie heirateten. Diese Regelung setzte das Bundesverfassungsgericht außer Kraft, sie verletze das Recht Transsexueller auf Wahrung ihrer Geschlechstindentität. Aktenzeichen: 1 BvL 3/03
(Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 21.12.2005)


Zwölf Vornamen sind einfach zu viel


Karlsruhe. (dpa/tlz)
Eltern dürfen ihren Kindern nicht so viele Vornamen geben wie sie wollen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer Mutter aus Nordrhein-Westfalen ab, die ihrem Sohn eine Kette von zwölf größtenteils ungewöhnlichen Namen geben wollte. Das Kind sollte "Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro" heißen. "Der Staat hat die Pflicht, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen", hieß es. Das Verfassungsgericht nahm die Beschwerde der Mutter gegen einen Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) gar nicht erst zur Entscheidung an. Sie habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Richter in Düsseldorf hatten die Namenskette im April 1998 auf fünf Namen reduziert, da sie sonst einen "erheblich belästigenden Charakter" für das Kind habe. - Az. 1 BvR 994/98 - Beschluß vom 28.01.2004
(Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 19.02.2004)

Erheirater Name hat weiter Bestand

Karlsruhe. (dpa/tlz)  Geschiedene dürfen in einer neuen Ehe den "erheirateten" Nachnamen des Ex-Partners zum Familiennamen machen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, wonach Geschiedene nur ihren Geburtsnamen in die neue Ehe mitbringen und an den Partner weitergeben dürfen. Die Richter sehen dadurch unter anderem die Gleichberechtigung von Mann und Frau beeinträchtigt, weil bei Heirat nach wie vor meist die Frauen ihren Nachnamen aufgeben.
Das Gericht gabe damit jetzt einer 64-jährigen Frau Recht, die ihren seit Jahrzehnten geführten Familiennamen - er stammt aus einer Ehe von 1968 - an ihren neuen Gatten weiter geben will. Der Gesetzgeber muss das Namensrecht in diesem Punkt bis zum 31. März 2005 neue regeln. Die Bundesregierung kündigte eine zügige Umsetzung des Urteils an.
Wer in naher Zukunft, aber vor Erlass einer Neuregelung heiraten und einen vom Ex-Gatten "erworbenen" Namen an den neuen Partner weitergeben will, muss sich auf eine Wartefrist einrichten. Nach dem Urteil des Ersten Senats behalten beide zunächst ihren bisherigen nachnamen, bis die neue Vorschrift in Kraft ist.
Noch unklarer ist die Situation für jene, die vor dem Urteil die Ehe geschlossen haben. Nach den Worten der Richter muss der Bundestag für sie eine "besondere Regelung" treffen, mit der "nachteilige Auswirkungen" der bisherigen Rechtslage beseitigt werden können. Der Name eines Menschen, so heißt es in der Urteilsbegründung, sei "Ausdruck seiner Identität und Individualität" und deshalb durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Auch der durch Heirat erworbene Name genieße den vollen Schutz des Grundgesetzes - und zwar auch über die Ehe hinaus. Sollte es hier zu Scheinehen kommen, müsse man dem anderweitig vorbeugen. Auch eine Rücksichtnahme auf die Gefühle des Ex-Mannes oder - seltener - der Ex-Frau wegen der Weitergabe des Geburtsnamens rechtfertige nicht die bisherige Regelung.
Damit setzt das Gericht die Liberalisierung des Namensrechts fort. Musste die Frau seit Beginn des 20. Jahrhunderts zwingend nach dem Mann heißen, konnte sie von 1957 an immerhin ihren Geburtsnamen hinzufügen. Von 1976 an konnten Paare dann zwar zwischen ihrem und seinem Namen wählen - doch bei Nicht-Einigung hatte der Ehemann Vorrang. Dies erklärte Karlsruhe 1991 für verfassungswidrig. Seither gilt freie Namenswahl, jeder darf seinen Namen behalten. Trotzdem entscheiden sich, wie Untersuchungen zeigen, rund vier Fünftel der Paare für den Nachnamen des Mannes. - BVG, Az. 1 BvR 193/97
(Quelle: "Thüringische Landeszeitung", 19.02.2004)

Libanesin bringt Sechslinge zur Welt

Beirut (AP). Eine Libanesin hat am Sonnabend Sechslinge geboren. Die vier Mädchen und zwei Jungen kamen per Kaiserschnitt zur Welt. Die Mutter, Sumaja Ghosson, war in der 30. Schwangerschaftswoche. Wie ein Sprecher des El-Hajat-Krankenhauses in einem Beiruter Vorort mitteilte, geht es den Säuglingen und der Mutter gut. Die Babys wiegen zwischen 500 und 1100 Gramm. Sie haben auch schon Namen bekommen: Die Mädchen heißen Batul, Marijam, Aja und Hitaf, die Jungen Ali und Abdelrahman. (Quelle: "Leipziger Volkszeitung", 13.10.2003)


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